Muss ich Werbung kennzeichnen und wie mache ich das?

1. Februar 2019

Einen Leitfaden für den Umgang mit Werbung in Social-Media-Angeboten haben die Landesmedienanstalten kürzlich veröffentlicht. Auch die zahlreichen Träger der Jugendhilfe und Sozialarbeit sollten sich mit diesen Themen intensiver auseinandersetzen, obgleich sie in den meisten Fällen ihre eigenen, nichtkommerziellen Angebote bewerben oder beschreiben. Denn Rabatte oder Verlinkungen auf kommerzielle Angebote können auch für Events wie Konzerte oder Reisen die rechtlichen Bedingungen durchaus ändern.

„Dieser Leitfaden der Medienanstalten enthält in Fortschreibung der bisherigen FAQs der Medienanstalten grundlegende Hilfestellungen und Regelungen zu den Kennzeichnungs- und Trennungspflichten bei Werbung in Social Media-Angeboten wie Instagram, Twitter, Facebook, YouTube, Twitch etc. und sonstigen Internetseiten. Er konzentriert sich auf Fragen des Medienrechts, blendet das Wettbewerbsrecht aber nicht aus.“

Zitat aus dem .pdf vom 1.2.2019 um 13.30 Uhr Quelle: https://www.mabb.de/files/content/document/UEBER%20DIE%20MABB/Aktuelles/Presse/Leitfaden_Medienanstalten_Werbekennzeichnung_Social_Media.pdf