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HomeArchive "Fachkräfte"

Kinder und das Recht am Bild

3. Juni 2020

Bei Medienworkshops mit Schüler*innen der 4. bis 6. Klassen machen wir immer  wieder Erfahrungen dieser Art:

Die Schüler*innen nehmen an einer Selfieralley teil. Fotografieren sich gegenseitig, nutzen dabei mitgebrachte Smartphones und Tablets. Mit Selfie-Sticks und Accessoires probieren sie verschiedene Posen aus. Auf die Anregung ihre Fotos auszudrucken, reagieren die Schüler*innen verhalten, suchen dann aber die Fotos aus, die ihnen am besten gefallen. Nun steht die Frage im Raum, wo sie dieses Foto, für das sie sich solche Mühe gegeben haben, veröffentlicht sehen wollen. Ihnen stehen vier Möglichkeiten offen: im Fotoalbum, das geschlossen im Schrank aufbewahrt wird, im Bilderrahmen, der sichtbar an der Wohnungswand hängt oder am Schwarzen Brett der Schule für alle Mitschüler*innen sichtbar. Schließlich im Internet, sichtbar für die ganze Welt.

„So ein Bild von Dir würdest Du nie posten!“

„Uns Erwachsenen ist es wichtig, stets die Kontrolle darüber zu haben, welche Bilder und Daten von uns im Netz landen. Bei unseren Kindern sieht das oftmals etwas anders aus“, sagt die Bloggerin Toyah Diebel. Wenige Handgriffe und schon ist das Foto des Kindes über Soziale Medien im Netz mit Verwandten, Freund*innen und Bekannten geteilt und kann hier vielfach weiterverbreitet werden.

Mit der Kampagne gegen Kinderfotos im Netz; https://deinkindauchnicht.org/ hat Diebel öffentlich auf die Problematik des Sharenting aufmerksam gemacht. Da sitzt der Schauspieler Wilson Gonzalez Ochsenknecht auf einem Kindertöpfchen oder schaut unglücklich mit einem breiverschmierten Mund und Lätzchen um den Hals in die Kamera. Sie mahnt an, dass sich viele Kinder in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt zufällig auf Bilder stoßen, auf denen sie verträumt nackt auf der Toilette saßen, beim Mittagsschlaf oder halb nackt am Strand gezeigt werden. Solche Bilder können nicht nur entwürdigend sein, sondern stellen auch ein Schlaraffenland für Pädophile dar.

Personenbezogene Daten

Beim Versenden dieser privaten Fotos und Videos handelt es sich um personenbezogene Daten. Eine oder mehrere Personen sind auf diesen Bildern eindeutig zu erkennen. Die Eltern haben das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu beachten. Ein Kind selbst darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres die Einwilligung geben. Bleiben die Fotos und Videos innerhalb des familiären Kreises, gilt das als „Haushaltsaufnahme“. Denn es ist natürlich erlaubt, Fotos und Videos von seinen Kindern aufzunehmen. Bleiben diese Daten innerhalb des geschützten Familienkreises, ist die Privatsphäre des Kindes dem Gesetz nach nicht verletzt. Allgemein angemahnt wird die reflexartige Veröffentlichung in sozialen Medien, weil diese eine Öffentlichkeit darstellen.

Die Zeiten der klassischen Fotoalben und gerahmten Kinderbilder sind noch nicht vorbei. Aber das Teilen dieser Bilder mit einer viel größeren Anzahl an Menschen, manchmal auch unbedarft und unwissentlich, ist dazugekommen. Hier braucht es Medienkompetenz von Erwachsenen, um die Kinder zu schützen, die sich wenig und schlecht wehren können gegen die Schaffung einer Onlinepräsenz durch Dritte – Eltern und Verwandte.

Studie des Deutschen Kinderhilfswerks zur digitalen Mediennutzung in Familien

Nadia Kutscher, die gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) die Studie „Kinder.Bilder.Rechte“ durchgeführt hat, fragt sich zurecht, warum wir die Fotos nicht einfach machen, ohne sie zu teilen und gut gesichert aufheben. Später sollen dann die Kinder entscheiden, was mit ihnen geschieht. Möglicherweise tun sie das auf ganz verschiede Weisen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in ihrer Biografie.

Laut der Studie halten Eltern in der Theorie die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder hoch, handeln tun sie dann oft ganz anders. Zur Studie wurden 37 Familien in 5 Regionen und vier Bundesländern mit Kindern zwischen 6 und 15 Jahren Anfang 2019 zum Thema Sharenting befragt.

Ich will gefragt werden!
fotografiert im Workshop digital talents, Modul Recht am Bild 2019

„Ich will gefragt werden!“ Entwicklung von Medienkompetenz

Auch innerhalb des Projektes „digital talents“ gibt es viel Gesprächsbedarf. Schüler*innen entscheiden sich, wenn sie gefragt werden, nie für eine Veröffentlichung ihrer Fotos im Internet. Sondern sie ziehen es in dem vorpubertären Alter vor, unsichtbar bleiben zu dürfen.

Erweitert man das Experiment um die Eltern, kommt es zu einem interessanten Effekt: Sie sind sich mit ihren Kindern nie einig, welche Fotos sie als Erwachsene veröffentlichen würden. Kinder und Eltern halten jeweils unterschiedliche Fotos für  problematisch. Da werden Eltern nicht selten mit sehr deutlichen Aussagen der Kinder konfrontiert: „Ich will gefragt werden“, sagte ein Junge ganz empört, als wir über die Veröffentlichung und den Umgang ihrer Eltern mit Portraits von ihnen sprachen. Da schluckt so manches Elternteil und denkt beim nächsten „Posten“ hoffentlich zweimal nach.

Auch in der Studie des DKHW ist für die Forscher offensichtlich geworden, dass Kinder schon im Alter von sechs Jahren ein Bewusstsein der eigenen Verletzlichkeit entwickelt haben. Erziehungswissenschaftlerin Nadia Kutscher, die die Studie des DKHW geleitet hat, untermauert dies mit der Aussage: „Kinder können schon im Alter von sechs Jahren benennen, was für sie in Ordnung ist und was nicht…“.

Das Teilen dieser Fotos und Videos passiert überwiegend über nicht sichere Soziale Medien.

Eltern und Kinder aus der Studie verfügen über Smartphones und haben die einschlägigen Apps installiert. Soziale Medien sind fester Bestandteil ihres familiären Alltags. Die Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern findet heute selbstverständlich über WhatsApp oder Facebook statt. Die Studie besagt, dass die Mehrheit der Eltern Facebook eher als „öffentlich“ und WhatsApp eher als „privat“ eingestuft hat. Dies führt dazu, dass die Eltern eher reflektieren, welche Fotos und Videos sie auf Facebook hochladen und welche sie dagegen bedenkenloser auf WhatsApp teilen.

Alle Produkte aus dem Facebook-Portfolio sind im Grunde eine große Datenverwertungs-Maschinerie. Hier werden Daten an einen kommerziellen Anbieter abgegeben. Die Aussage, die Eltern und Schüler*innen in Workshops äußern: „Alle nutzen das!“ ist kein gutes Argument. Es geht diesen Diensten nicht nur darum, Werbung passgenauer zu generieren. Kommunikationsinhalte und entstehende Metadaten wie Lokalisierungsdaten oder ausgelesene Kontaktverzeichnisse bieten den Unternehmen weitere Eingriffsmöglichkeiten.

Sicherer sind Messenger, wenn Nachrichten nicht von Dritten einsehbar sind und sie keine Schlüsse auf die Nutzer*in oder das Nutzer*innenverhalten ziehen können. Nachrichten und andere Inhalte können durch Verschlüsselung geschützt werden, bei personenbezogenen Daten sollte auf sensiblen Umgang mit Metadaten geachtet werden. WhatsApp ist trotz der End-zu-End-Verschlüsselung nicht sicher. Die App sammelt besonders viele Metadaten. Die werden weiterverkauft an Interessenten.

„Digital familys“

Wir arbeiten in unseren Elternformaten im Projekt "digital talents" darauf hin, eine stärkere Reflexion der Eltern anzustoßen, dass Erwachsene mehr auf die Persönlichkeits- und Beteiligungsrechte der Kinder achten. Dies bedeutet eben, die Kinder zu beteiligen. Sie in der Fotosituation zu fragen, ob es okay ist, wenn ein Foto gemacht wird. Oder auch hinterher zu fragen, ob sie mit dem Teilen dieses Fotos einverstanden sind. Auf diese Weise leben Eltern vor, wie man sorgfältig mit Bildrechten anderer umgeht.

Für Eltern ist es wichtig, sich zu informieren, über die Folgen des Teilens von Daten für die Kinder und welche Dienste sensibel mit diesen Daten umgehen.

Weiterführende Links

Eltern Fotoguide

Das Kinderportal Schauhin hat einen Leitfaden veröffentlich, der zur Reflexion anregen soll, bevor das nächste Foto des Kindes im Internet veröffentlichen wird.

Schauhin Hinweise

Weitere Hinweise für Eltern, die Kinderfotos im Netz veröffentlichen wollen.

Leitfaden Privatsphäre-Einstellungen auf Smartphones

Saferinternet aus Österreich hat Leitfäden entwickelt, die die Privatsphäre-Einstellungen auf verschiedenen Smartphonetypen erklären. Zum Beispiel der Status nicht von allen Kontakten, die im Smartphone gespeichert sind, gesehen werden können, sondern nur von bestimmten ausgewählten Kontakten.

Tipps Privatsphäre-Einstellungen in verschiedenen Apps

Klicksafe stellt hier Einstellungserklärungen für verschiedene Dienste zur Verfügung.

Kommunale Kinder-Interessenvertretung Potsdam

Stefanie Buhr, Koordinatorin für Kinder und Jugendinteressen

Sichere Messenger-Alternativen

Schauhin stellt sichere Messenger vor.

Studie: Kinder.Bilder.Rechte

Studie „Kinder.Bilder.Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie“ vom Deutschen Kinderhilfswerk.

Spotlight: TikTok

3. Juni 2020

fotografiert im Workshop digital talents, Modul Recht am Bild 2019

Die kostenlose Social-Media-Plattform „TikTok“ ist mit Einwilligung der Eltern ab 13 Jahren zur Nutzung erlaubt und gehört zu den am meisten heruntergeladenen Apps weltweit. „TikTok“ hatte im April 2020 weltweit 178 Millionen Nutzer*innen monatlich. Im Vormonat März waren es 159 Millionen. Dank Corona ging es also auch für TikTok rasant aufwärts.

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1051010/umfrage/anzahl-der-monatlich-aktiven-tiktok-nutzer-ueber-android-weltweit/

Nutzerinnen der App, die noch nicht 16 Jahre alt sind, können seit Ende April 2020 keine privaten Nachrichten mehr versenden oder empfangen. Damit hat das chinesische Unternehmen „Bytedance“, welches hinter „TikTok“ steht, auf Cybergrooming und -mobbing-Vorfälle reagiert.

Was ist TikTok und wie funktioniert´s?

In der App können die Nutzer*innen eigene Inhalte in Form von Videos, Fotos, Mikroblogs und Umfragen erstellen und teilen. Die Länge der Inhalte variiert und ist von einigen Sekunden bis zu einigen Minuten lang. Die Beiträge können mit Likes und Kommentaren versehen werden und bieten damit eine Interaktion, selbst wenn man keine eigenen Inhalte erstellt. Registrieren kann sich, wer eine Emailadresse oder eine Telefonnummer hat. Es besteht auch die Möglichkeit, eventuell bereits vorhandene Facebook- oder Twitter-Daten für die Registrierung zu nutzen.

Die Inhalte werden als personalisierte Informations-Feeds, die auf maschinelle Lernalgorithmen zurückgreifen, angezeigt. Das heißt, wenn ein Video unter Angabe bestimmter Hashtags mit Likes versehen wird, so tauchen mehr Videos in dem personalisierten Feed auf, die dieselben Hashtags nutzen. „TikTok“ merkt sich, was wir gern schauen, was uns gefällt und zeigt uns mehr davon.

Wer sich dazu entscheidet, ein eigenes Video zu drehen, kann dies anhand der von „TikTok“ vorgegebenen Effektpalette einfach editieren. Das kann von einem einfachen Video ohne Effekte bis zu einem bunten Potpourri reichen.

„TikTok“ ist bunt und lebt von der Kreativität, Interaktivität und der Kommunikation der Nutzer*innen in Form von Kommentaren, dem Teilen und dem Liken der Videos sowie natürlich dem Erstellen und Hochladen eigener Videos. Ein wesentlicher Teil des Erfolgs ist die Nutzung von beliebten Musikschnipseln und der Humor mit dem die Nutzer*innen ausgestattet sind. Die Inhalte können mehrfach gelikt werden und damit eine hohe Reichweite in kurzer Zeit erreichen. Dementsprechend steigt das Video/der Inhalt im Ranking auf und landet so in den Feeds der anderen Nutzer*innen.

Datenschutz

Wer sich die App auf sein Endgerät lädt und sich registriert, der gibt eine Menge persönlicher Daten preis. Mit der Einwilligung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen viele sensible Daten an das Unternehmen „Bytedance“. Laut der Datenschutzerklärung von „TikTok“ sind das folgende Daten:

  • Name, Benutzername, E-Mailadresse und Telefonnummer
  • technische Daten des Endgerätes, wie Geräteinformationen, Geräteidentifikationsmerkmale, Gerätemodell, Betriebssystem, Zeitzonen-, Sprachauswahl und andere lokale Einstellungen
  • IP-Adressen
  • Browserverlauf
  • Mobilfunkanbieter
  • Informationen die durch Kommentare und Likes hinterlassen werden
  • Kommunikationspräferenzen
  • Inhalte gesendeter Nachrichten und deren Empfänger

Mit diesen gesammelten Daten kann ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden, um gezielt Werbung anzuzeigen. Gemäß der Datenschutzerklärung der App werden auch Daten an Drittanbieter gegeben.

Quelle: https://www.tiktok.com/legal/privacy-policy?lang=de

Kritik

In letzter Zeit gab es auch immer wieder Kritik am Vorgehen des Unternehmens, wenn Videos erstellt wurden, die nicht mit den Regeln Chinas konform gehen. So entfernte „Bytedance“ zwischenzeitlich ein chinakritisches Video der „TikTok“-Nutzerin Feroza Aziz. In ihrem Beauty-Video ging es nur am Anfang und am Ende um Kosmetik. Zwischen den Tipps für einen tollen Wimpernschwung forderte sie ihre Zuschauer*innen auf, die Wimpernzange wegzulegen und in ihren Handys nachzuschauen, was aktuell in China passiert. Sie spricht über die systematische Verfolgung der Uiguren. Über Konzentrationslager, Menschenrechtsverletzungen und auseinandergerissene Familien. Das Video wurde millionenfach angesehen. Mittlerweile hat sich „Bytedance“ dazu geäußert und das Video ist wieder online.

Was zusätzlich in der Vergangenheit negativ auffiel ist, dass die App Inhalte von Menschen mit Einschränkungen oder auch queeren Nutzer*innen versteckte und damit die Reichweite dieser Menschen einschränkte.

Quelle: https://netzpolitik.org/2019/tiktoks-obergrenze-fuer-behinderungen/

Fazit

„TikTok“ hat einen cleveren Algorithmus. Und die App, beziehungsweise das, was die Nutzer*innen damit machen, kann wirklich enorm viel Spaß und Freude bereiten und trägt durch die weltweite Verbreitung sogar in gewisser Weise zur interkulturellen Verständigung bei. Kritisch zu sehen ist jedoch das teilweise unnötige Sammeln unserer Daten. Es bleibt zu hoffen, dass die riesige Community das Unternehmen weiterhin höchst kritisch begleitet und immer wieder ihre Rechte einfordert.

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